Qurarantäne

Neue Corona-Quarantäneregeln in Schleswig-Holstein

Quarantäne

Insbesondere durch die Omikron-Variante verbreitet sich das Coronavirus derzeit in Schleswig-Holstein rasant. Am 15. Januar 2022 wurden neue Quarantäneregeln veröffentlicht. Demnach teilt das Gesundheitsamt zurzeit keine Bescheinigungen mehr für Infizierte und Kontaktpersonen aus.

Kontaktpersonen

Für Kontaktpersonen gilt:

  • Ungeimpfte, die mit einer auf Corona positiv getesteten Person in engeren Kontakt gekommen sind, müssen sich selbst sofort in Quarantäne begebenDie Quarantäne endet nach 10 Tagen automatisch, sollte die Kontaktperson symptomfrei bleiben. Nach sieben Tagen kann sich die Person mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (kein Selbsttest) aus der Quarantäne entlassen. 
  • Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. können sich nach sieben Tagen mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest) oder PCR-Test "freitesten".   
  • Kinder und Jugendliche in Kitas, Schulen etc. können sich als Kontaktperson nach fünf Tagen mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest) oder PCR-Test "freitesten". 

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind:

  • Geboosterte Personen,
  • Geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt,
  • Genesene Personen, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt,
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.

Achtung! Werden diese Menschen jedoch positiv getestet oder treten bei ihnen Symptome auf, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, müssen auch sie sich umgehend in Isolation begeben.

Infizierte

Für Positivgetestete/Infizierte gilt:

  • Personen, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen sich sofort in Isolation begeben. Die Isolation endet nach 10 Tagen. Auch Infizierte können sich nach sieben Tagen mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest) oder PCR-Test aus der Isolation entlassen. 
  • Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. können sich nach sieben Tagen mit einem verpflichtenden PCR-Test aus der Isolation "freitesten", aber auch nur dann, wenn seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen.

Kinder und Jugendliche in Kitas, Schulen etc. können sich als Infizierte nach sieben Tagen mit einem negativen Schnelltest (kein Selbsttest) oder PCR-Test "freitesten".  
 

Keine Bescheinigungen vom Gesundheitsamt

Derzeit stellt das Gesundheitsamt keine Bescheinigungen für Infizierte oder in Quarantäne befindliche Personen und mehr aus!

Kontaktpersonen können sich über folgendem Link beim Gesundheitsamt registrieren: Meldung als Kontaktperson zu einem COVID-19-Fall - Einwilligungserklärung

Infizierte werden über die Labore dem Gesundheitsamt gemeldet.


Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Kiel: Coronavirus (COVID-19 / SARS-CoV-2)

Schleswig-Holstein: Neue Regelungen Zu Quarantäne und Co

 


 


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