Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie - Handlungsbedarf für Arbeitgeber?

EU-Whistleblower-Richtlinie

Die Ampelkoalition kündigt die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie an und damit Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie EU 2019/1937 sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern (ab 17. Dezember 2023: mit mehr als 50 Mitarbeitern) ein Hinweisgebersystem im Unternehmen errichten müssen. 

Die Richtlinie selbst beschränkt den Schutz von Hinweisgebern auf solche Fälle, in denen Verstöße gegen EU-Recht gemeldet werden und überlässt es den Mitgliedstaaten, den sachlichen Anwendungsbereich auch auf Verstöße gegen nationales Recht zu erweitern. 

Deutschland in Verzug

Die Richtlinie sollte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Da sich die große Koalition aber nicht auf einen gemeinsamen Regierungsentwurf einigen konnte, hat Deutschland diesen Termin nicht eingehalten. Für national wie international tätige Unternehmen herrscht eine erhebliche Unsicherheit über die künftige Rechtslage. Neben Deutschland sind auch die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der Richtlinie in Verzug.

Mit dem Beginn des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland kann im ersten Quartal 2022 gerechnet werden. Die Einzelheiten des künftigen Gesetzes bleiben abzuwarten.

Unternehmen sollten sich vorbereiten

Ohne Umsetzungsakt resultiert aus der Whistleblowing-Richtlinie zwar noch keine Pflicht zur Einrichtung von internen Meldeverfahren. Da sich der Aufbau eines Hinweisgebersystems jedoch komplex und zeitintensiv gestaltet, sollten sich Unternehmen bereits mit dem Aufbau ihres internen Hinweisgebersystems beschäftigen und bereits Überlegungen bspw. dazu anstellen, ob Meldekanäle eingerichtet werden müssen, welche Meldekanäle für den jeweiligen Betrieb passen oder ob eine Auslagerung an externe Anbieter in Betracht kommt.

Sobald ein nationales Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet wurde, werden wir Sie informieren.



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